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   BVerwG, 10.08.1988 - 8 B 9.88   

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https://dejure.org/1988,11624
BVerwG, 10.08.1988 - 8 B 9.88 (https://dejure.org/1988,11624)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1988 - 8 B 9.88 (https://dejure.org/1988,11624)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1988 - 8 B 9.88 (https://dejure.org/1988,11624)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Bemessung der Entwässerungsbeiträge - Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch eine Mindestbeitragsregelung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1988 - 8 B 9.88
    Zwar ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mindestbeitragsregelung gegen den Gleichheitssatz verstoßen kann, insbesondere, ob eine solche Verteilungsregelung mit dem Gleichheitssatz etwa dann vereinbar ist, wenn der Anteil der Grundstücke, die mit ihren für die Größe des jeweiligen Vorteils maßgebenden Faktoren unter der Wertigkeit des Mindestbeitrags liegen, 10 v.H. aller beitragspflichtigen Grundstücke nicht übersteigt (vgl. zur Problematik im Fall des Grundbeitrags Beschluß vom 19. September 1983 - BVerwG 8 N 1.83 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 22 S. 11 ; vgl. zur Frage der Mindestgebühr auch Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 50 ), in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht geklärt.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1988 - 8 B 9.88
    Zwar ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mindestbeitragsregelung gegen den Gleichheitssatz verstoßen kann, insbesondere, ob eine solche Verteilungsregelung mit dem Gleichheitssatz etwa dann vereinbar ist, wenn der Anteil der Grundstücke, die mit ihren für die Größe des jeweiligen Vorteils maßgebenden Faktoren unter der Wertigkeit des Mindestbeitrags liegen, 10 v.H. aller beitragspflichtigen Grundstücke nicht übersteigt (vgl. zur Problematik im Fall des Grundbeitrags Beschluß vom 19. September 1983 - BVerwG 8 N 1.83 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 22 S. 11 ; vgl. zur Frage der Mindestgebühr auch Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 50 ), in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht geklärt.
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1988 - 8 B 9.88
    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20) ab.
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1988 - 8 B 9.88
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn sich die geltend gemachte Verletzung nicht auf die Gesamtheit der die Entscheidung tragenden Gründe bezieht, d.h. - wie hier - nicht sämtliche selbständig tragenden Begründungen von ihr betroffen werden (vgl. Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33 S. 1 ).
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